Logo Schier Fruchthandel bunt

Angaben gemäß § 5 TMG
Fruchthandel Schier e.K.
Alexander Grammenidis
Neuer Weg 55
25489 Haseldorf

Kontakt
Telefon: +49 (0) 171 / 539 18 99
E-Mail: alexander@fruchthandel-schier.de

Raiffeisenbank Elbmarsch eG
Kto. DE38 2216 3114 0000 2430 60
BLZ. 221 631 14
BIC. GENODEF1HTE

Stadtsparkasse Wedel
Kto. DE76 2215 1730 0000 5894 11
BLZ. 221 517 30
BIC. NOLADE21WED

Registereintrag
Finanzamt: Elmshorn
Handelsregister: Pinneberg
Registernummer: HRA 9454 PI

Umsatzsteuer
Steuernummer: 13/111/06724
USt-IdNr.: DE359103622

Gestaltung & Umsetzung
Homepagely ein Produkt der Highlife Media GmbH

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit diese Lieferbedingungen nichts anderes bestimmen, finden die „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr“ Anwendung.

2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vollständig befriedigt worden sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs befugt.

Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung tritt der Käufer hiermit die aus einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstandenen oder zukünftig entstehenden Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung soll der Käufer jederzeit widerruflich befugt sein, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, die eingezogenen Beträge bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen. Auf erste Anforderung ist der Wiederverkäufer jederzeit verpflichtet, uns über den Bestand an abgetretenen Forderungen, Namen und Anschriften der Schuldner, die Rechnungsnummern und die -dati sowie alle sonstigen zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben auf seine Kosten schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat auf erstes Anfordern entweder den Schuldner von der erfolgten Abtretung in Kenntnis zu setzen oder uns eine von ihm unterzeichnete Bestätigung zur Verfügung zu stellen, dass die Forderung gegen seinen Schuldner an uns abgetreten ist.

Die Gestattung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sowie die Gestattung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt, ohne dass es einer Mitteilung unsererseits bedarf, wenn der Käufer in Vermögensverfall oder für einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen mit dem Ausgleich einzelner Forderungen in Verzug gerät.

Wird unter Vorbehalt gelieferte Ware oder die an ihre Stelle uns abgetretene Forderung von Dritten beansprucht, insbesondere gepfändet, ist der Käufer verpflichtet, uns dieses sofort anzuzeigen und seinerseits unverzüglich alles zu unternehmen, um unsere Rechte zu sichern. Die Kosten einer etwa notwendigen Intervention unsererseits oder durch den Käufer gehen zu Lasten des Käufers.

Gerät der Käufer in Verzug, Vermögensverfall oder greifen Dritte auf die Ware oder die abgetretenen Forderungen zu, sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zur Sicherung an uns zu nehmen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden wäre, und Forderungsabtretungen den Schuldnern anzuzeigen.

Für den Fall, dass der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der abgetretenen Forderungen kumulativ 115 % unserer Forderungen gegen den Käufer überschreitet, sind wir verpflichtet, auf erste Anforderung des Käufers nach unserer Wahl Eigentumsvorbehaltsrechte und/oder abgetretene Forderungen in dem wertmäßigen Umfang freizugeben, wie unsere Rechte diese Grenze überschreiten.

3. Erfüllungsort für die Zahlung ist Haseldorf, für die Lieferung jeweils der Ort, von dem aus die Ware versandt wurde. Die Lieferung erfolgt unversichert ab Erfüllungsort.

4. Gerichtsstand ist für beide Teile Pinneberg.

5. Von diesen Lieferungsbedingungen und den „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr“ abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns gegenbestätigt wurden.

6. Die widerspruchslose Entgegennahme von schriftlichen und/oder mündlichen Erklärungen des Käufers, die Abweichungen von diesen Lieferungsbedingungen und „Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse im nationalen und internationalen Verkehr“ oder den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen zum Gegenstand haben, führt nicht zu einer wirksamen Änderung oder Ergänzung des Vertrages mit dem Käufer.

Copyright 2024 Fruchthandel Schier e.K., all rights reserved.